Sebastian Kraft
Burachstr. 1 - 88250 Weingarten (Vermieter)
Untermietvertrag
Persönliche Angaben (Untermieter)
Kontaktdaten (Untermieter)
Persönliche Angaben (Hauptmieter)
Adressdaten (bisherige Adresse Untermieter)
Adressdaten (neue Adresse Untermieter)
PLZ, Ort:
88250, Weingarten
§ 1 Mietsache
Es wird folgender Untermietvertrag geschlossen. Der Hauptmieter hat vom Vermieter (siehe oben) die Wohnung / das Zimmer unter "neue Adresse Untermieter" angemietet.
§ 2 Mietverhältnis
Untermietverhältnis beginnt am:
und endet am:
Kaltmiete (netto) bzw. Warmmiete:
NK Vorauszahlungen:
Kaution (min. 1 Kaltmiete):
Ändern sich die Miete oder die Vorauszahlungen/Pauschalen des Hauptmietvertrages, so gelten die Änderungen auch im Verhältnis des Hauptmieters zum Untermieter. Der Hauptmieter kann erhöhte Zahlungen vom Untermieter erst verlangen, wenn er die Erhöhung im Hauptmietverhältnis schriftlich nachweist.
Die Abrechnung der Nebenkostenvorauszahlungen richtet ebenfalls nach den Vorschriften des Hauptmietvertrages.
Die Kaution wird ein Monat nach Beendigung des Untermietverhältnisses zur Rückzahlung fällig. 4. Ein "Abwohnen" der Kaution durch den Untermieter am Ende der Mietzeit ist nicht zulässig.
§ 3 Kontodaten für die Mietzahlungen
Der Untermieter überweist die Miete und Nebenkostenvorauszahlung kostenfrei jeweils zum 1. eines Monats (oder darauf folgenden Bankarbeitstag) auf folgendes Konto des Hauptmieters:
Bankdaten
Kreditinstitut:
Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf den Eingang des Geldes auf dem bezeichneten Konto an.
Bei Zahlungsverzug darf der Hauptmieter für jede schriftliche Mahnung 5,00 EUR pauschalierte Mahnkosten berechnen.
§ 4 Mietdauer
Die Mietdauer bestimmt sich nach der Dauer des Hauptmietvertrages. Endet der Hauptmietvertrag, gleich aus welchen Gründen, endet damit ohne Ausnahme auch der Untermietvertrag.
Ist der Hauptmietvertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und wird er wirksam gekündigt, so hat der Hauptmieter dem Untermieter unverzüglich zum gleichen Zeitpunkt zu kündigen. Unterlässt der Hauptmieter dies, so haftet er für den Schaden, den der Untermieter deswegen erleidet, weil er von der Beendigung des Untermietverhältnisses verspätet erfährt.
Wird die Mietsache zur vereinbarten Zeit nicht zur Verfügung gestellt, so kann der Untermieter Schadenersatz fordern, wenn der Hauptmieter die Verzögerung zu vertreten hat. Die Rechte des Untermieters zur Mietminderung und zur fristlosen Kündigung wegen nicht rechtzeitiger Gebrauchsgewährung bleiben unberührt.
§ 5 Kündigung
Das Kündigungsrecht des Hauptmieters richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, wenn der Untermietvertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen wurde. Wurde der Untermietvertrag auf bestimmte Zeit abgeschlossen, so kann er vor Ablauf der Untermietzeit nicht ordentlich gekündigt werden.
Der Untermieter kann bis zum dritten Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Kalendermonats kündigen. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf den Zugang des Kündigungsschreibens an.
Die Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist (fristlose Kündigung) richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vorschriften zu beachten.
§ 6 Ersatzuntermieter
Der Untermieter ist berechtigt, den Untermietvertrag vorzeitig unter Einhaltung der gesetzlichen Frist (Das ist am dritten Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Monats) zu kündigen, wenn er dem Hauptmieter mindestens drei wirtschaftliche und persönlich zuverlässige und, soweit erforderlich, zum Bezug der Wohnung berechtigte Ersatzuntermieter vorschlägt, die bereit sind, in den Untermietvertrag für den Rest der Mietdauer (siehe § 4) einzutreten, und wenn der Hauptmieter oder der Vermieter sich weigert, einen der benannten Ersatzmieter in den Untermietvertrag eintreten zu lassen.
§ 7 Überlassung der Mietsache an Dritte
Eine weitere Untervermietung der Mietsache durch den Untermieter ist nicht gestattet.
§ 8 Verweis auf den Hauptmietvertrag
Die Bestimmungen des Hauptmietvertrages gelten im Verhältnis zwischen Hauptmieter und Untermieter sinngemäß (siehe Hauptmietvertrag). Das gilt insbesondere für: Schönheitsreparaturen, Bagatellschäden, Aufrechnung und Zurückbehaltung von Mietzahlungen, Benutzung der Mietsache, Haushaltsmaschinen, Nebenpflichten aus dem Mietvertrag (insbesondere pflegliche Behandlung der Mietsache, Verfahren bei Mängeln der Mietsache, Hausordnung.
§ 9 Zugangsberechtigung
Der Hauptmieter, der Vermieter oder von diesen Beauftragte dürfen die Mietsache zur Prüfung ihres Zustandes oder zum Ablesen von Messgeräten in angemessenen Abständen und nach rechtzeitiger Ankündigung betreten. Auf eine persönliche Verhinderung des Untermieters ist Rücksicht zu nehmen.
Bei längerer Abwesenheit hat der Untermieter sicherzustellen, dass die Rechte des Hauptmieters nach Absatz 1 ausgeübt werden können.
§ 10 Rückgabe der Mietsache
Bei Ende des Untermietvertrags hat der Untermieter die Mietsache vollständig geräumt und sauber zurückzugeben. Alle Schlüssel, auch die vom Untermieter selbst besorgten Schlüssel, sind dem Hauptmieter zu übergeben. Der Untermieter haftet für alle Schäden, die dem Hauptmieter oder einem Mietnachfolger aus der Nichtbefolgung dieser Pflicht entstehen.
Hat der Untermieter bauliche Veränderungen an der Mietsache vorgenommen oder sie mit Einrichtungen versehen, so ist er auf Verlangen des Hauptmieters verpflichtet, bei Ende des Mietvertrages auf seine Kosten den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
Bemerkungen, ggf. vorab besprochene Ergänzungen zum Mietvertrag:
§ 11 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.
Mit dem Klicken auf "Senden" erkläre ich mich als Untermieter mit den Bedingungen des Mietvertrages einverstanden. Den Mietvertrag habe ich ausgedruckt und lege ihn sicher ab. Der elektronischen Verarbeitung meiner Daten stimme ich zu. Meine übermittelten Daten dürfen sowohl für alle Zwecke der Kommunikation zwischen mir, dem Hauptmieter und dem Vermieter als auch mit Dritten (bspw. Handwerkern oder Behörden) verwendet werden, sofern dies für Zwecke des abgeschlossenen Vertrages dienlich ist. Einer Weitergabe meiner Daten zu Werbe- oder Verkaufszwecken stimme ich nicht zu.
Sowohl dem Vermieter als auch dem Hauptmieter lasse ich ein ausgedrucktes, vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Exemplar dieses Vertrages zukommen.
Ort: Weingarten
Datum:
Unterschrift Mieter:
Unterschrift Vermieter: